ARCHITEKT
SELBST-
VERSTÄNDNIS

BAURECHT

PRIVATES RECHT

Vertragsrecht
Bauleistungen bedeuten für viele Auftraggeber (Bauherrn) die Vergabe sehr hoher Geldbeträge , das ist nicht ohne Gefahr, ganz allgemein. Sie zu minimieren, ist meine Aufgabe und mein Selbstverständnis.

Das betrifft in erster Linie die Vorbereitung der Vergabe, die Vergabe selbst (in Form der Vertragsgestaltung), die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Insbesondere Bauträgergeschäfte werden von vielen Bauwilligen recht blauäugig angegangen und sind nicht ohne Risiko.