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SELBST-
VERSTÄNDNIS

BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT

Kommunale Satzungen
In der Hauptsache betrifft dieser Bereich Satzungen, die in das Baurecht eingreifen und von den kommunalen Parlamenten erlassen wurden. Vielfach betrifft es Zusatzregelungen zur Entwässerung aber auch um äußere Gestaltung.

Ich vertrete meine Bauherrschaft vor den zuständigen Behörden mit Sachkunde und Erfahrung. Deshalb ist eine regelmäßige Weiterbildung zwingend notwendig. Außerdem halte ich zu den wesentlichen gesetzlichen Regelwerken aktuelle Kommentierungen vor.