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SELBST-
VERSTÄNDNIS

BAURECHT

PRIVATES RECHT

Mein Selbstverständnis ist, dass ich der Verteidiger meiner Bauherrn bin. Das betrifft natürlich an erster Stelle Geld und Vermögensfragen. Dann aber eine regelgerechte Bauausführung. Auch hier gelten die vorgenannten Grundsätze zum öffentlichen Recht. Ein Auszug:

- BGB Bürgerliches Gesetzbuch
- VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen
und sonstige Vorschriften

PS: Ich achte und wahre meine Unabhängigkeit mit Sorgfalt und beziehe deshalb keine Provisionen, weder von Baufirmen noch von Bauproduktherstellern.