BAURECHT
PRIVATES RECHT
Mein Selbstverständnis ist, dass ich der Verteidiger meiner Bauherrn bin. Das betrifft natürlich an erster Stelle Geld und Vermögensfragen. Dann aber eine regelgerechte Bauausführung. Auch hier gelten die vorgenannten Grundsätze zum öffentlichen Recht. Ein Auszug:
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- BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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- VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen und sonstige Vorschriften
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PS: Ich achte und wahre meine Unabhängigkeit mit Sorgfalt und beziehe deshalb keine Provisionen, weder von Baufirmen noch von Bauproduktherstellern.