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SELBST-
VERSTÄNDNIS

BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT

Planungsrecht
Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung sind Gesetze des Bundes und regeln und beschränken die Nutzung des Grundstücks durch Bebauungspläne, Satzungen, etc.

Bauordnungsrecht
Im Wesentlichen sind das die länderspezifischen Bauordnungen (BauONRW) mit den ergänzenden Sonderbauvorschriften, die Regelungen für die öffentliche und private Sicherheit, den Nachbarschaftsschutz und andere Forderungen betreffen.