ARCHITEKTSELBST- VERSTÄNDNIS |
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BERATUNGSKONZEPT FÜR BESTANDSBAUTEN
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- Beratung des Bauherrn im Vorfeld der Baumaßnahme
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- Klärung des bestehenden Tragwerks
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der Bauverfahren
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der Baustoffe
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- Klärung der bestehenden Bauteile
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der abzubrechenden Bauteile
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der neu zu errichtenden Bauteile
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unter Berücksichtigung der Projektziele des Bauherrn
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- Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der Objektverträglichkeit
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- Erarbeitung eines dem Objekt angemessenen Wärmeschutzes, Schallschutzes, Energiekonzepts sowie Lüftungskonzepts unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
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