SACHVERSTÄNGIGER
SELBST-
VERSTÄNDNIS

SELBSTVERSTÄNDNIS

Seit 1992 erstelle ich Verkehrswert-Gutachten, gleichbedeutend mit dem Marktwert.

Auftraggeber sind Privatpersonen, Firmen und verschiedene Gerichte.

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben sich einer Prüfung unterzogen (hohe Durchfallquoten) und unterliegen öffentlicher Kontrolle.

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geregelt und daher von jedermann verwendbar!