SACHVERSTÄNGIGER
SELBST-
VERSTÄNDNIS

SELBSTVERSTÄNDNIS

Ich bin seit dem Jahr 2005 von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt.

Als Sachverständiger bin ich mit Eid zur Unabhängigkeit verpflichtet und an keine Weisungen gebunden.

Insbesondere in verfahrenen Situationen ist das für meine Auftraggeber ein deutlicher Vorteil.

Rechtsgrundlagen sind im Wesentlichen:

BauGB
Baugesetzbuch
ImmoWertV
Immobilienwertermittlungsverordnung
WertR2006
Wertermittlungsrichtlinien 2006