ARCHITEKT
LEISTUNGEN

ARCHITEKTENLEISTUNGEN

Die Architektenleistungen werden in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt:
- Grundlagenermittlung und Vorplanung
Phasen 1+2 nach HOAI
- Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
Phasen 3+4 nach HOAI
- Ausführungsplanung
Phase 5 nach HOAI
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Phasen 6+7 nach HOAI
- Objektüberwachung und Objektbetreuung
Phasen 8+9 nach HOAI
Die HOAI ist eine gesetzliche Verordnung und im Internet veröffentlicht.
Das Architektenhonorar ist in den §§ 32-36 geregelt