ARCHITEKTLEISTUNGEN
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ARCHITEKTENLEISTUNGEN
Die Architektenleistungen werden in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt:
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- Grundlagenermittlung und Vorplanung
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- Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
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- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
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- Objektüberwachung und Objektbetreuung
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Die HOAI ist eine gesetzliche Verordnung und im Internet veröffentlicht. Das Architektenhonorar ist in den §§ 32-36 geregelt
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